SM-Vertrag

„Während der Vertrag das Beschlussrecht des Parlaments bis zur Unkenntlichkeit verkrüppelt, eliminiert er das Kontrollrecht sogar vollständig: Die Mitglieder des ESM unterliegen einer unbegrenzten Geheimhaltungspflicht und Immunität (Artikel 34 und 35), die Räume und Archive sind unverletzlich, und alle Tätigkeiten des ESM sind jeder administrativen, gerichtlichen oder gesetzlichen Kontrolle entzogen (Artikel 32). Zwar veröffentlicht der ESM einen testierten Jahresabschluss, doch wählt er die Prüfer selbst aus. Eine externe Kontrolle durch Rechnungshöfe oder gar Abgeordnete findet nicht statt.

Die Abgeordneten des amerikanischen Kongresses konnten nach der sogenannten AIG-Rettung wenigstens per Klage in Erfahrung bringen, an welche Großbanken, es handelte sich namentlich um Goldman Sachs und die Deutsche Bank, Steuergelder von über 100 Milliarden Dollar geflossen waren; die Bundestagsabgeordneten werden keine vergleichbare Information erhalten. Im ESM-Vertrag ist ein zutiefst korruptes Begünstigungssystem angelegt.“

Stefan Homburg: Retten ohne Ende, FAZ 28.7.2012


Schreibe einen Kommentar